красная клубника

Soziale Sicherheit

Soziale Sicherheit1
Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Staat — so
steht es im Grundgesetz. Der Staat ist verpflichtet2, jeden Bürger vor sozialer Unsicherheit zu schützen. Zur Erreichung dieses Zieles gibt es viele soziale Dienste und Einrichtungen. Der Staat garantiert seinen Bürgern verschiedene Sozialleistungen3. Das sind verschiedene Arten von Versicherungen4, Renten5, Kindergeld und Sozialhilfen. Die Sozialversicherung existiert in Deutschland seit 1883 und umfasst: die Krankenversicherung, die Unfall- und die Invalidenversicherung. Zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse sind alle Bürger bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze6 verpflichtet. Alle anderen können zur privaten Krankenversicherung gehen. Die Beiträge7 werden je zur Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern aufgebracht. Durchschnittlich8 sind es 12,5 % des Bruttoeinkommens.
Die Krankenversicherung besteht aus: Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe, Sterbegeld, Familienhilfe u. a. Bis zu 6 Wochen bekommt jeder Arbeitnehmer im Krankheitsfall9 seinen Lohn10 oder sein Gehal11 vom Arbeitgeber. Danach zahlen die Krankenkassen bis zu 78 Wochen lang das Krankengeld, etwa 80 % des Lohnes. Die Mutterschaftshilfe umfasst die bezahlte Mutterschutzfrist12 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach u. a.
Zur Familienhilfe gehört das Krankengeld bei Krankheit des Kindes und Hilfe im Fall des Todes13 eines Familienangehörigen. Es gibt auch andere Leistungen: das Erziehungsgeld (600, -DM monatlich in den ersten 6 Monaten des Lebensjahres des Kindes), den Erziehungsurlaub für jedes Kind (max. 3 Jahre), während dessen die Eltern nicht gekündigt werden dürfen14.
Außerdem erhält jede Familie das Kindergeld für jedes Kind bis zu 16 Jahren, bei Schul- und Berufsausbildung bis zu 27 Jahren. Das Kindergeld beträgt monatlich mindestens 70, -DM (das 1. Kind), 130, -DM (das 2. Kind), 220, -DM (das 3. Kind) und für jedes weitere Kind 240,-DM.
Die Arbeitslosenversicherung15 gibt jedem Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu 68 % des Nettolohnes (das Arbeitslosengeld — 1 Jahr) und bis zu 58 % alle weiteren Jahre (die Arbeitslosenhilfe). Nach der Vollendung des 65. Lebensjahres (für die Frauen und in einigen Fällen — sogar nach dem 60. Lebensjahr) bekommt jeder Bürger eine Rente. Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen im Durchschnitt 17,5 % und werden auch je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Viele Unternehmen garantieren ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Betriebsrente.
Die Sozialhilfe umfasst das Wohngeld (ein Zuschuss zur Miete16), die Ausbildungshilfen, Beihilfen für Bekleidung, Schuhe, Haushalt usw. und 490, - DM bar monatlich pro Person.
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1 соціальна забезпеченість; 2 зобов'язаний; 3 соціальні послуги; 4 страховки;                    5 пенсії; 6 межа доходів; 7 внески; 8 в середньому; 9 у випадку хвороби; 10зарплата; 11 ставка; 12 допологова і післяпологова відпустка; 13 у випадку смерті; 14 не можуть бути звільнені; 15 страхування від безробіття; 16 доплата до квартплати.

Перевірте себе
Відмітьте правильні і неправильні висловлювання.
1.     Die Sozialversicherung ist freiwillig (добровільно).             
2.     Es gibt staatliche und private Versicherung.     
3.     Die Versicherungsbeiträge bezahlt nur der Versicherte.
4.      Das Krankengeld bekommt der Versicherte 6 Wochen vom Arbeitnehmer und 78 Wochen von der Krankenkasse.
5.     Die Mutterschutzfrist dauert 2 Monate vor und nach der Geburt.
6.     Das Erziehungsgeld bekommt man im 1. Lebensjahr des Kindes.  
7.     Das Kindergeld bekommt jede Familie für jedes Kind bis zu seinem 16. Lebensjahr.  
8.     Wenn man arbeitslos wird, bekommt man das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe zusammen.
9.     Die Rente bekommt man mit 60 Jahren.
10.  Die Sozialhilfe bekommen nur sozial schwache Bürger.