красная клубника

Investmentgesellschaft

             Unter  einer  Investmentgesellschaft  (bisheriger  Sprachgebrauch:
Kapitalanlagegesellschaft (KAG)) versteht man ein Unternehmen (in Deutschland in Form einer GmbH oder AG), das Investmentfonds auflegt und verwaltet. Die Investmentgesellschaft gibt Anteile an den von ihr gegründeten Fonds gegen Geld aus. Die aus dieser Ausgabe erzielten Einnahmen werden zum Kauf eines Portfolios aus Wertpapieren (z. B. Aktien und Anleihen), Immobilien, Geldmarktpapieren oder anderen Vermögensgegenständen verwendet. Durch Ausgabe immer neuer Anteile kann der Fonds theoretisch unbegrenzt wachsen. Der Wert des einzelnen Anteils entspricht stets dem aktuellen Fondsvermögen geteilt durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Steigt der Wert des Portfolios, so profitiert der Inhaber der Fondsanteile, denn auch seine Anteile werden mehr wert. Sinkt der Wert, so trägt er die Verluste.
Kapitalanlagegesellschaft, kurz KAG. Tätigkeit und Überwachung von KAGs ist im Investmentgesetz geregelt. In Deutschland wie in vielen anderen Ländern bedürfen Investmentgesellschaften spezieller Konzessionen, ehe sie ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen dürfen, und werden von der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörde (siehe Tabelle unterhalb) überwacht. Bei Neuauflage eines Fonds muss auch dieser genehmigt werden, außerdem müssen die aktuellen Preise der Anteile regelmäßig veröffentlicht werden.
Investmentgesellschaften mit Sitz in verschiedenen Ländern sind häufig in einer Unternehmensgruppe zusammengefasst. Europäische Gruppen bestehen oft aus einer Investmentgesellschaft im Heimatland des Mutterunternehmens und einer weiteren in Luxemburg und/ oder Irland. In solchen Gruppen können auch Gesellschaften vorhanden sein, die selbst keine Fonds auflegen, aber damit zusammenhängende Tätigkeiten erbringen (siehe unten „Geschäftsabläufe einer Investmentgesellschaft“). Manchmal wird die ganze Unternehmensgruppe als Investmentgesellschaft bezeichnet. Auch die Holding-Gesellschaft, die an der Spitze einer solchen Gruppe steht und selbst kein operatives Geschäft betreibt, wird manchmal als Investmentgesellschaft bezeichnet.
Im Investmentsteuergesetz wird der Begriff „Investmentgesellschaft“ abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch verwendet. Für steuerliche Zwecke werden Investmentfonds als „Investmentgesellschaften“ bezeichnet.

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