In Deutschland ist die rechtliche
Gleichstellung der Geschlechter weitgehend verwirklicht. Auch bietet
Deutschland seinen Bewohnern
vergleichsweise umfangreiche rechtliche Ansprüche
auf soziale Absicherung. Für Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in
der Sozialversicherung, die aus fünf sogenannten Säulen besteht:
Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Diese soziale Grundsicherung
wird grundsätzlich durch Beiträge der Versicherten finanziert, die Defizite
allerdings durch Steuergelder ausgeglichen.
Ungeachtet dieser
sozialrechtlichen Ansprüche lebten in Deutschland 2003 etwa 15 Prozent der
Kinder bis 15 Jahre und mehr als 19 Prozent der Jugendlichen zwischen 16 und 24
Jahren unterhalb der Armutsgrenze, wobei die Armut von Kindern in Deutschland
nach UN-Angaben stärker wächst als in den meisten anderen Industrieländern.
Auch die Zahl der funktionalen Analphabeten liegt in Deutschland noch immer, je
nach Abgrenzungsmethode, zwischen etwa 6,5 Prozent und mehr als 11 Prozent der
erwachsenen Bevölkerung.
Die Geschichte der
Sozialversicherung beginnt im Kaiserreich. Spätere Regierungen haben sie nach
und nach erweitert und um zusätzliche soziale Transferleistungen ergänzt,
wodurch heute ein großer Teil des Staatshaushaltes für Soziales verwendet wird.
Das deutsche Gesundheitswesen
gehört zu den höchst entwickelten der Welt, was sich in der international sehr
niedrigen Rate der Kindersterblichkeit, der hohen durchschnittlichen
Lebenserwartung sowie dem hohen Prozentsatz erfolgreicher Operationen zeigt.
Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland lag 2006 bei 79 Jahre.
Kindersterblichkeit beträgt etwa 5 von 1000 Geburten.
Deutschland verfügt über ein
umlagenfinanziertes Rentensystem. Dies bedeutet, dass die jeweils arbeitende
Bevölkerung durch ihre Beiträge die Zahlungen an die Rentner finanziert. Die
derzeit niedrige Geburtenrate sowie die hohe Arbeitslosigkeit stellen ein
Problem für dieses Rentensystem dar.
Durch die Sozialhilfe ist die finanzielle
Grundabsicherung sichergestellt.
Neben den vom Staat organisierten
Transferleistungen der Bürger untereinander gibt es noch innerstaatliche
Transferleistungen. Durch den Länderfinanzausgleich sind Bundesländer mit hohem
Steueraufkommen dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen an schlechter
gestellte Länder abzugeben, damit die Lebensverhältnisse in Deutschland nicht
zu weit auseinander gehen. Durch den auf die Einkommenssteuer erhobenen
Solidaritätszuschlag sollen die den neuen Bundesländern entstandenen
teilungsbedingten Lasten gemildert werden.
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