красная клубника

Das schengener Abkommen

      Die   Regierungen   der   sieben   EU-Staaten   (Belgien,   Deutschland,
Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien) haben 1990 das „Schengener Abkommen" über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen unterzeichnet (benannt nach dem luxemburgischen On Schengen). Am 26.3.1995 trat das Abkommen in Kraft. Die Staats- und Regierungschefs der EU beschlossen auf ihrem Gipfel im Juni 1997 in Amsterdam, die Bestimmungen des Schengener Abkommens auf den Rest der EU auszudehnen (Ausnahme: Großbritannien und Irland). Griechenland, Italien und Osterreich kündigten an, das Abkommen im Oktober 1997 zu vollziehen. Im Dezember 1996 hatten Dänemark, Finnland und Schweden das Schengener Abkommen unterzeichnet, dessen technische Umsetzung bis 2001 erwartet wird.

          Zum Ausgleich für die Abschaffung der Grenzkontrollen wurden folgende Maßnahmen vereinbart:
es werden strenge Personenkontrollen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten durchgeführt;
ein  Zentralcomputer in  Straßburg/ Frankreich (sog. SIS — „Schengener Informationssystem") speichert polizeiliche Fahndungen;
Polizisten dürfen fliehende Tatverdächtige  unter  Umständen bis zu sechs Stunden lang im Nachbarland verfolgen und festnehmen;
einheitliche Schengener Einreisevisa sollen die illegale Einwanderung unterbinden;
Asylantrage werden vom Einreiseland beurteilt, die anderen Länder kennen die Entscheidung an.
„Schengen" bietet die für den Binnenmarkt wichtige völlige Freizügigkeit für Personen.   Befürchtungen, die   Öffnung der Grenzen würde zu einem Anstieg der Kriminalität führen, haben sich nicht gewährleistet. Nur Frankreich hat seine Kontrollen an den Grenzen zu Belgien nicht aufgehoben. Es wird dort Drogenimport aus den Niederlanden befürchtet, dem einzigen EU-Staat, in dem „leichte" Drogen verkäuflich sind.

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