Die Regierungen der sieben EU-Staaten
(Belgien, Deutschland,
Frankreich,
Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien) haben 1990 das „Schengener
Abkommen" über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den
gemeinsamen Grenzen unterzeichnet (benannt nach dem luxemburgischen On
Schengen). Am 26.3.1995 trat das Abkommen in Kraft. Die Staats- und
Regierungschefs der EU beschlossen auf ihrem Gipfel im Juni 1997 in Amsterdam, die
Bestimmungen des Schengener Abkommens auf den Rest der EU auszudehnen
(Ausnahme: Großbritannien und Irland). Griechenland, Italien und Osterreich
kündigten an, das Abkommen im Oktober 1997 zu vollziehen. Im Dezember 1996
hatten Dänemark, Finnland und Schweden das Schengener Abkommen unterzeichnet,
dessen technische Umsetzung bis 2001 erwartet wird.
Zum Ausgleich für die Abschaffung
der Grenzkontrollen wurden folgende Maßnahmen vereinbart:
es werden strenge Personenkontrollen an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten durchgeführt;
ein
Zentralcomputer in Straßburg/
Frankreich (sog. SIS — „Schengener Informationssystem") speichert
polizeiliche Fahndungen;
Polizisten dürfen fliehende Tatverdächtige unter
Umständen bis zu sechs Stunden lang im Nachbarland verfolgen und
festnehmen;
einheitliche Schengener Einreisevisa sollen die
illegale Einwanderung unterbinden;
Asylantrage werden vom Einreiseland beurteilt, die
anderen Länder kennen die Entscheidung an.
„Schengen" bietet die für
den Binnenmarkt wichtige völlige Freizügigkeit für Personen. Befürchtungen, die Öffnung der Grenzen würde zu einem Anstieg
der Kriminalität führen, haben sich nicht gewährleistet. Nur Frankreich hat
seine Kontrollen an den Grenzen zu Belgien nicht aufgehoben. Es wird dort
Drogenimport aus den Niederlanden befürchtet, dem einzigen EU-Staat, in dem
„leichte" Drogen verkäuflich sind.
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