красная клубника

Schwarz-rot-gold. Zur Geschichte der "deutschen Trikolore"

Ihren Ursprung dürfte die Farbkombination Schwarz-Rot-Gold in 
der Zeit der antinapoleonischen Befreiungskriege haben. Die einheitlich schwarz gefärbten Uniformen des Lützowschen Freikorps von 1813 waren mit roten Biesen abgesetzt sowie mit goldfarbenen Messingknöpfen und metallenen Epauletten versehen. Als sich die Jenenser Studenten 1815 zu einer Urburschenschaft zusammenschlössen, deren Stifter größtenteils ehemalige Lützower Jäger gewesen waren, überreichten ihnen Damen aus der Stadt eine gestickte Fahne aus den drei Streifen Karmesinrot-Schwarz-Karmesinrot. Der schwarze Streifen trug einen goldfarbenen Eichenzweig, und die Flagge war auf drei Seiten mit goldfarbenen Fransen eingefasst.
Am 18. Oktober 1817 trafen sich auf der Wartburg bei Eisenach rund 500 Burschenschaftler aus ganz Deutschland, die sich zum Zeichen ihrer Zusammengehörigkeit eine schwarz-rotgoldene Fahne gaben. Die von den Teilnehmern des Hambacher Festes am 27. Mai 1832 mitgeführte Flagge Schwarz-Rot-Gold wurde als "deutsche Trikolore" endgültig zum Symbol nationaler Einheitsbestrebungen, des Kampfes gegen die feudale Spaltung, für eine einheitliche deutsche Republik, die in der Welle revolutionärer Aktionen im Jahre 1848 einen neuen Höhepunkt erreichten.
Am 9.Mдrz jenes Jahres erklärte unter dem Druck der Revolution der in Frank­furt am Main tagende Deutsche Bundestag Schwarz-Rot-Gold zu den Farben des Deutschen Bundes. Der revolutionär-demokratische Dichter Ferdinand Freiligrath (1810-1876) interpretierte die Symbolik mit den Worten:
"Pulver ist schwarz, Blut ist rot, und golden flackert die Flamme." Im Mai 1848 beschloss dann die als verfassungsgebendes Organ für ganz Deutschland einberufene Nationalversammlung eine Deutsche Kriegs- und Handelsflagge in schwarz-rot-goldenen Farben. Sie sollte "von allen Deutschen Handelsschiffen als Nationalflagge ohne Unterschied geführt" werden. Nach der Niederschlagung der Aufstände von 1849 in Dresden, Baden und der Pfalz, die die Einführung der Verfassung erzwingen sollten, dem Einholen der "deutschen Trikolore" vom Frankfurter Bundespalais am 15. August 1852 und der Versteigerung der deutschen Flotte im selben Jahr verschwand die schwarz-rot-goldene Flagge für rund 70 Jahre. An ihre Stelle trat 1871 als Reichsflagge das bereits 1867 für den Norddeutschen Bund eingeführte, Schwarz-Weiß-Rot.
Nach Abdankung des Kaisers und Gründung der Republik kehrte die Flagge der 1848 Revolution in die Öffentlichkeit zurück. Als Ergebnis langwieriger Diskussionen wurden Schwarz, Rot und Gold in der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 letztlich als die Reichsfarben bestimmt. Die Handelsflagge blieb jedoch schwarz-weiß-rot, wobei in der Oberecke am Liek die horizontal angeordneten neuen Reichsfarben eingefügt wurden. Erst 1921 erklärte man Schwarz-Rot-Gold offiziell zur Flagge des Reiches, die auf Gebäuden von Dienststellen zu zeigen war, die keine besondere Flagge führen durften.
Eine Nationalflagge wurde nicht festgelegt, doch die Farben Schwarz, Rot und Gold bildeten auch die Standarte des Reichspräsidenten in Gestalt eines schwarzen Adlers inmitten eines von einem roten Rand umgebenen gelben Feldes. Schwarz-Rot-Gold war bis 1933 in Gebrauch,— als es vom nationalsozialistischen Regime durch das alte Schwarz-weiß-rot und später durch die Hakenkreuzflagge ersetzt wurde.
Nach dem Zusammenbruch des "Großdeutschen Reiches" am Ende des zweiten Weltkrieges galt es, mit dem Wiedererstehen staatlicher Institutionen offizielle Symbole zu wählen, die den politischen Wandel zum Ausdruck brachten. Es lag nahe, auf die Traditionen der demokratisch-liberalen Einheitsbewegung des aufstrebenden deutschen Bürgertums aus dem 19. Jh. zurückzugreifen und damit zugleich die Symbole der Weimarer Republik wiederzubeleben, ohne jedoch den Kompromiss bei der Handelsflagge zu wiederholen.
So besagt Artikel 22 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 folgerichtig: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold." Weitere Einzelheiten enthält die Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950. Dort heißt es u.a.: "Die Bundesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben." Die Standarte des Bundespräsidenten wird an gleicher Stelle als "ein gleichschenkliges, rotgerändertes goldfarbenes Rechteck, darin der Bundesadler" beschrieben.
Auch die DDR hat in den ersten zehn Jahren ihrer Existenz eine nur aus den Farbstreifen Schwarz, Rot und Gold bestehende Flagge verwendet, 1959 aber ihr Staatswappen hinzugefügt. Mit ihrem Beitritt zur Bundesrepublik sind Schwarz, Rot und Gold wieder die einheitlichen deutschen Farben.