Ihren Ursprung dürfte die
Farbkombination Schwarz-Rot-Gold in
der Zeit der antinapoleonischen
Befreiungskriege haben. Die einheitlich schwarz gefärbten Uniformen des Lützowschen
Freikorps von 1813 waren mit roten Biesen abgesetzt sowie mit goldfarbenen
Messingknöpfen und metallenen Epauletten versehen. Als sich die Jenenser
Studenten 1815 zu einer Urburschenschaft zusammenschlössen, deren Stifter größtenteils
ehemalige Lützower Jäger gewesen waren, überreichten ihnen Damen aus der Stadt
eine gestickte Fahne aus den drei Streifen Karmesinrot-Schwarz-Karmesinrot. Der
schwarze Streifen trug einen goldfarbenen Eichenzweig, und die Flagge war auf
drei Seiten mit goldfarbenen Fransen eingefasst.
Am 18. Oktober 1817 trafen sich
auf der Wartburg bei Eisenach rund 500 Burschenschaftler aus ganz Deutschland,
die sich zum Zeichen ihrer Zusammengehörigkeit eine schwarz-rotgoldene Fahne
gaben. Die von den Teilnehmern des Hambacher Festes am 27. Mai 1832 mitgeführte
Flagge Schwarz-Rot-Gold wurde als "deutsche Trikolore" endgültig zum
Symbol nationaler Einheitsbestrebungen, des Kampfes gegen die feudale Spaltung,
für eine einheitliche deutsche Republik, die in der Welle revolutionärer Aktionen
im Jahre 1848 einen neuen Höhepunkt erreichten.
Am 9.Mдrz jenes Jahres erklärte
unter dem Druck der Revolution der in Frankfurt am Main tagende Deutsche
Bundestag Schwarz-Rot-Gold zu den Farben des Deutschen Bundes. Der revolutionär-demokratische
Dichter Ferdinand Freiligrath (1810-1876) interpretierte die Symbolik mit den
Worten:
"Pulver ist schwarz, Blut ist rot, und golden flackert
die Flamme." Im Mai 1848 beschloss dann die als verfassungsgebendes Organ
für ganz Deutschland einberufene Nationalversammlung eine Deutsche Kriegs- und
Handelsflagge in schwarz-rot-goldenen Farben. Sie sollte "von allen
Deutschen Handelsschiffen als Nationalflagge ohne Unterschied geführt"
werden. Nach der Niederschlagung der Aufstände von 1849 in Dresden, Baden und
der Pfalz, die die Einführung der Verfassung erzwingen sollten, dem Einholen
der "deutschen Trikolore" vom Frankfurter Bundespalais am 15. August
1852 und der Versteigerung der deutschen Flotte im selben Jahr verschwand die
schwarz-rot-goldene Flagge für rund 70 Jahre. An ihre Stelle trat 1871 als Reichsflagge
das bereits 1867 für den Norddeutschen Bund eingeführte, Schwarz-Weiß-Rot.
Nach Abdankung des Kaisers und Gründung
der Republik kehrte die Flagge der 1848 Revolution in die Öffentlichkeit zurück.
Als Ergebnis langwieriger Diskussionen wurden Schwarz, Rot und Gold in der
Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 letztlich als die Reichsfarben
bestimmt. Die Handelsflagge blieb jedoch schwarz-weiß-rot, wobei in der
Oberecke am Liek die horizontal angeordneten neuen Reichsfarben eingefügt
wurden. Erst 1921 erklärte man Schwarz-Rot-Gold offiziell zur Flagge des
Reiches, die auf Gebäuden von Dienststellen zu zeigen war, die keine besondere
Flagge führen durften.
Eine Nationalflagge wurde nicht festgelegt, doch die Farben Schwarz, Rot und Gold bildeten auch die Standarte des Reichspräsidenten in Gestalt eines schwarzen Adlers inmitten eines von einem roten Rand umgebenen gelben Feldes. Schwarz-Rot-Gold war bis1933 in Gebrauch,— als es
vom nationalsozialistischen Regime durch das alte Schwarz-weiß-rot und später
durch die Hakenkreuzflagge ersetzt wurde.
Eine Nationalflagge wurde nicht festgelegt, doch die Farben Schwarz, Rot und Gold bildeten auch die Standarte des Reichspräsidenten in Gestalt eines schwarzen Adlers inmitten eines von einem roten Rand umgebenen gelben Feldes. Schwarz-Rot-Gold war bis
Nach dem Zusammenbruch des
"Großdeutschen Reiches" am Ende des zweiten Weltkrieges galt es, mit
dem Wiedererstehen staatlicher Institutionen offizielle Symbole zu wählen, die
den politischen Wandel zum Ausdruck brachten. Es lag nahe, auf die Traditionen
der demokratisch-liberalen Einheitsbewegung des aufstrebenden deutschen Bürgertums
aus dem 19. Jh. zurückzugreifen und damit zugleich die Symbole der Weimarer
Republik wiederzubeleben, ohne jedoch den Kompromiss bei der Handelsflagge zu
wiederholen.
So besagt Artikel 22 des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 folgerichtig:
"Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold." Weitere Einzelheiten enthält
die Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950. Dort heißt es u.a.:
"Die Bundesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben
schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben." Die Standarte des Bundespräsidenten
wird an gleicher Stelle als "ein gleichschenkliges, rotgerändertes
goldfarbenes Rechteck, darin der Bundesadler" beschrieben.
Auch die DDR hat in den ersten
zehn Jahren ihrer Existenz eine nur aus den Farbstreifen Schwarz, Rot und Gold
bestehende Flagge verwendet, 1959 aber ihr Staatswappen hinzugefügt. Mit ihrem
Beitritt zur Bundesrepublik sind Schwarz, Rot und Gold wieder die einheitlichen
deutschen Farben.
