Der Arbeitsvertrag ist ein grundsätzlich formloser Vertrag, durch den sich ein Arbeitnehmer
gegenüber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet.
gegenüber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet.
Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrages. In ihm werden unter Berücksichtigung
der für diesen Tarifbereich geltenden Tarifverträge und der im Betrieb
geltenden Betriebsvereinbarungen folgende Inhalte festgelegt:
- Beginn und ggf.
Dauer des Arbeitsverhältnisses
(bei Zeitverträgen);
- Kündigungsfristen,
sofern diese vom Gesetz abweichen;
- Dauer der
Probezeit;
- Bezeichnung der
Tätigkeit und des Aufgabengebietes;
- Art und Höhe der
Entlohnung (Stundenlohn, Gehalt);
- weitere Vergütungen,
wie Urlaubsgeld, Provisionen, Zulagen etc.;
- Dauer des Jahresurlaubs.
Der
Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Aus Beweisgründen
schließen jedoch die meisten Unternehmen schriftliche Vereinbarungen mit ihren
Arbeitnehmern.
Aus
dem Arbeitsvertrag entsteht den Vertragspartnern eine Reihe von Pflichten.
Diese Pflichten sind jeweils die Rechte der anderen Partei:
Pflichten
des Arbeitnehmers
- Pflicht zur Arbeitsleistung
- Gehorsamspflicht
- Pflicht zur Verschwiegenheit
- Wettbewerbsverbot
- Verbot der Schmiergeldannahme
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Pflichten
des Arbeitgebers
- Vergütungspflicht
- Fürsorgepflicht
- Urlaubsgewährung
- Pflicht zur
Erstellung eines Zeugnisses
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Die
Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt durch Fristablauf, wenn der
Arbeitsvertrag für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurde. Ist der
Arbeitsvertrag allerdings für unbestimmte Zeit abgeschlossen, gibt es nur zwei
Möglichkeiten, den Vertrag zu beenden:

Arbeitgeber
oder Arbeitnehmer beendigen das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung. Dabei
sind zwei Formen zu unterscheiden:
-
Die ordentliche Kündigung kann nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen.
Diese beträgt grundsätzlich für Angestellte 6 Wochen zum
Quartalsende, für Arbeiter dagegen 2 Wochen.
- Die
außerordentliche Kündigung erfolgt
fristlos aus wichtigem Grund. Ein
solcher ist die grobe Verletzung einer vertraglichen Pflicht.
Business-Lexikon
Vertrag
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Договір
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Ein Vertrag
entsteht durch schriftliche oder mündliche Übereinkunft von mindestens zwei
Vertragspartnern, etwas zu tun oder etwas zu unterlassen. Er kommt durch
Antrag und Annahme zustande, kann aber auch durch Schweigen, z.B. beim Kauf
auf Probe, bei Schenkungen oder durch schlüssige Handlungen, z. B. durch
wortlose Annahme einer angebotenen Ware, erreicht werden. Verträge bedürfen
keiner besonderen Form. Das Vertragsrecht basiert auf dem Grundsatz der
Vertragsfreiheit. Sie lässt den Vertragspartnern großen Spielraum für die
eigen-verantwortliche Regelung ihrer Angelegenheiten.
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Договір виникає в результаті письмової
або усної домовленості мінімум двох сторін про сумісну дію або бездіяльність.
Він вважається таким, що відбувся в процесі ухвалення однією стороною
пропозиції іншої сторони, але може відбутися і при мовчазній згоді сторін,
наприклад, при пробній покупці, при даруванні або в результаті послідовних
дій, наприклад, в результаті мовчазного прийняття запропонованого товару. Договір
не вимагає особливої форми. Договірне право базується на принципі свободи
укладання договорів. Це дає великі можливості партнерам для самостійного і
відповідального врегулювання своїх справ.
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Vertragsfreiheit
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Свобода укладення договорів
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Die
Vertragsfreiheit garantiert das Recht der Menschen, ihre Beziehungen zueinander
durch Verträge frei und eigenverantwortlich zu regeln. Die Vertragsfreiheit als wesentliches Merkmal der Marktwirtschaft umfasst:
- Abschlussfreiheit. Sie geht davon
aus, dass geschäftsfähige Personen
ihre Vertragspartner wählen können.
- Inhaltsfreiheit. Danach können
Verträge inhaltlich frei gestaltet werden.
- Formfreiheit. Sie
bedeutet, dass Verträge keiner
besonderen Form bedürfen.
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Свобода укладання договорів гарантує людям
право вільно і відповідально регулювати свої відносини шляхом укладання
договорів. Свобода укладання договорів, як, одна з найважливіших ознак ринкової
економіки, охоплює:
- свободу здійснення
договору. Вона полягає в тому, що дієздатні особи мають право вибирати
собі партнера для укладання договору;
- свободу змісту. Відповідно до цього зміст договорів визначається вільно;
- свободу форми. Це означає, що договір не вимагає особливої форми. |
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