красная клубника

Kaufvertrag (der 2. Teil)

             Inhalt des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag ist in seinem Inhalt möglichst genau zu
bestimmen, um spätere Streitigkeiten zu verhindern. Im Einzelnen sollten Abmachungen über folgende Punkte enthalten sein:
*      Art, Beschaffenheit und Güte der Ware:
Die Art der Ware wird durch den handelsüblichen Namen festgelegt (z.B. Stahl, Buchenholz). Die Güte und Beschaffen­heit wird definiert durch Herstellermarken, Typenbezeichnungen, Güteklassen, Gütezeichen, Herkunftsort, Farben, Alter, Muster oder Proben.
*      Menge der Ware:
Sie wird angegeben in gesetzlichen Maßeinheiten (z. B. kg, m, l) oder handelsüblichen Maßeinheiten (z. B. Stück, Dutzend, Sack, Pack).
*      Preis der Ware:
Er wird angegeben in Geldeinheiten (z. B. DM, Franc, Euro, Gulden) pro Mengeneinheit. Eine genaue Angabe des Preises muss folgende Punkte berücksichtigen:
 - Verpackungskosten: Die Kosten der Verkaufsverpackung (Umhüllung der Ware) sind in der Regel im Preis enthalten und vom Verkäufer zu tragen. Die Versandverpackung dient dem Schutz der Ware beim Versand. Ihre Kosten sind nach
dem Gesetz vom Käufer zu tragen. Andere Regelungen sind jedoch vertraglich möglich.
- Gewichtsabzüge: In bestimmten Branchen ist es üblich, vom  Preis einen Gewichtsabzug vorzunehmen,  weil das tatsächlich zu verwendende Gewicht mit dem gelieferten Gewicht nicht übereinstimmt. So kann es beim Transport der Ware zu  Gewichtsverlusten kommen, die Ware ist nicht 100%-ig rein, oder der Käufer kann unter Umständen nicht die gesamte Ware verwenden (Abschläge für Leckage, Refaktie, Fusti).
- Preisabzüge: Sofern vereinbart, können Abzüge vom Preis vorgenommen werden, z. B. Rabatt oder Skonto.
*      Lieferzeit:
Ist im Vertrag nichts vereinbart, so hat der Verkäufer sofort zu liefern, der Käufer die Ware sofort abzunehmen.
Davon abweichend können natürlich Liefertermine verein­bart werden (z. B. Lieferung innerhalb von 4 Wochen, Lie­ferung am 13. Mai, Lieferung bis spätestens 8. August).
*      Versand der Ware:
Ist im Kaufvertrag nichts vereinbart, so hat der Käufer die Ware beim Verkäufer abzuholen (Warenschulden sind Holschulden). Der Käufer trägt also die Kosten der Abnahme.
Verlangt er vom Verkäufer die Versendung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (Versendungskauf), so hat er die entsprechenden Kosten zu tragen.
*      Zahlungstermin:
Gesetzlich kann der Verkäufer die sofortige Zahlung verlangen. Davon abweichend kann vereinbart werden:
 - Zahlung vor Lieferung (Vorauskasse),
 - Zahlung bei Lieferung (Barkasse),
 - Zahlung nach Lieferung (Ziel- oder Kreditkauf).
Die Zahlung hat der Käufer auf seine Kosten dem Verkäufer zu übermitteln.
*      Erfüllungsort:
Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistung zu bewirken hat. Der gesetzliche Erfüllungsort ist damit für die Ware der Wohn- oder Geschäftssitz des Verkäufers, für die Zahlung der Wohn- oder Geschäftssitz des  Käufers. Vertraglich können abweichende Erfüllungsorte bestimmt werden (z. B. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Stuttgart).
*                Eigentumsvorbehalt: 
Häufig vereinbaren Verkäufer und Käufer, dass die Ware bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt und der Eigentumsübergang erst dann eintritt. Der Käufer wird dann zunächst Besitzer, später Eigentümer. Diese  Regelung versetzt den Verkäufer in die Lage, die Ware zurückzufordern, wenn sie nicht bezahlt wird, da er ja dann noch Eigentümer ist.
*                Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Bei der großen Anzahl möglicher Regelungen in einem Kaufvertrag kann die vollständige Auflistung dieser Bedingungen lästig werden. Häufig werden deshalb von Lieferern oder Käufern deren ,,Allgemeine Geschäftsbedingungen" zum  Vertragsbestandteil gemacht. Bestimmungen in den AGB, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam, Einzelabreden im Vertrag haben Vorrang vor den AGB. Die AGB müssen Bestandteil des Vertrages werden, also schon bei der Bestellung oder der Auftragsbestätigung aufgenommen werden. AGB, die auf einer Rechnung abgedruckt sind, haben rechtlich keine Wirkung.
Texterläuterungen
1.    die Abschläge (pl) - знижки, поступки
2.     die Leckage   витік; текти
3.    die Refaktie - рефакція, боніфікація, знижка за пошкоджений або
                              низькоякісний товар; знижка з фрахту
4.    die Fusti - знижка за постачання забрудненого товару; відходи в торгівлі;
                        витік, усихання, утруска
5.    Versand der Ware - відправка, відвантаження товару
6.    der Erfüllungsort - місце виконання
7.    der etwaige Schaden - можливий дефект, псування
8.    der Gefahrübergang - перехід ризику (наприклад, при випадковій загибелі
                                            або псуванні товару, перехід матеріальної
                                            відповідальності від продавця до покупця)
9.    der Eigentumsvorbehalt - обмовка про умови переходу права власності на
                                                   товар
10.   AGB - типовий договір, загальні умови укладання торгових операцій

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