красная клубника

Rechtliche Geschäftsbedingungen. Der Vertrag

Der Vertrag
     Der Vertrag ist die häufigste Form von Rechtsgeschäften. Rechtsgeschäfte gestalten die
rechtlichen Beziehungen zwischen den in einer Wirtschaft handelnden natürlichen und juristischen Personen sowie dem Staat.
 - Natürliche Personen sind alle Menschen.
 - Juristische Personen sind künstliche Gebilde in Form von Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Ein Vertrag kommt so zustande: Die eine Seite macht ein Angebot, und die andere Seite nimmt dieses Angebot an. Es sind also beim Vertrag immer Antrag und Annahme gegeben. Der Antrag muss Gegenstand und Inhalt des Vertrags so bestimmen, dass für die Annahme ein einfaches Ja genügt.
Der Vertrag verpflichtet beide Parteien und gibt ihnen Rechte. So ist z.B. beim Kaufvertrag der Verkäufer verpflichtet, die Ware pünktlich und mangelfrei zu liefern und dem Käufer das Eigentum daran zu verschaffen, wahrend der Käufer seinerseits die Ware abnehmen und pünktlich bezahlen muss. Die Rechte der einen Vertragspartei sind zugleich die Pflichten der jeweils anderen Partei.
Es gibt folgende Vertragsarten:

Vertragsart
Inhalt des Vertrages
Kaufvertrag
Sachen oder Rechte werden gegen Bezahlung veräußert
Schenkungsvertrag
unentgeltliche Zuwendung von Sachen oder Rechten
Werkvertrag
Ausführung einer Arbeit an einer fremden Sache, z. B. eine Reparatur
Werklieferungsvertrag
Herstellung einer Sache, zu der der Unternehmer den Stoff liefert
Dienstvertrag
Leistung von Diensten oder Arbeit gegen Entgelt
Leihvertrag
unentgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch
Mietvertrag
Überlassung von Sachen zum Gebrauch gegen Entgelt
Pachtvertrag
Überlassung von Sachen zum Gebrauch und zur Fruchtziehung gegen Entgelt
                                                               
Die wichtigste Vertragsform im Gesellschaftsleben ist der Kaufvertrag.
Verträge, die nur einseitig eine Verpflichtung begründen, heißen einseitige Verträge (Schenkungsversprechen, Bürgschaft); Verträge, die für beide Teile sowohl Forderungen als auch Verpflichtungen begründen, heißen gegenseitige Verträge. Wichtigster gegenseitiger Vertrag ist der Kaufvertrag. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist die Ausgestaltung schuldrechtlicher Verträge weitgehend den Vertragsparteien überlassen.
An einen gütigen Vertrag sind die Beteiligten grundsätzlich gebunden. Sie können sich ihm nur unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere durch Anfechtung, Kündigung, Widerruf) entziehen. Ein Vertrag kommt regelmäßig durch Angebot und Annahme zustande. Die Auslegung erfolgt nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (Handelsbrauch.) Verträge sind grundsätzlich formlos; nur in Ausnahmefällen ist Schriftform oder gar notarielle oder gerichtliche Beurkundung notwendig (BGB). Im Wirtschaftsleben besonders häufig ist der Vertragsschluss durch Briefwechsel; soweit durch das Gesetz Schriftform vorgeschrieben ist, genügt Briefwechsel zur Wahrung der Form nicht.

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