Deutschland ist ein demokratischer Bundesstaat. Er
ist in 16
Bundesländer gegliedert. Die Verfassung ist das Grundgesetz des
Landes. Die staatlichen Aufgaben sind zwischen dem Bund als Zentralstaat und
den Bundesländer geteilt. Die Bundesländer sind keine Provinzen, sondern
Staaten mit eigener Staatsgewalt. Jedes Bundesland hat seine eigene Verfassung.
Sie muss aber dem Grundgesetz der BRD entsprechen.
Zu den staatlichen Aufgaben gehören Gesetzgebung,
Verwaltung und Rechtsprechung. Sie sind zwischen verschiedenen staatlichen
Organen geteilt.
Die Gesetzgebung
gehört im Wesentlichen dem Bund, und zwar dem
Deutschen Bundestag. Aber die Gesetzgebung auf dem Gebiete der Landwirtschaft
gehört in der Regel zur Kompetenz der Europäischen Union. Das oberste
gesetzgebende Organ der BRD ist der Deutsche Bundestag. Seine Abgeordneten
wählt man auf vier Jahre. Als oberstes Verfassungsorgan verabschiedet der
Bundestag die Bundesgesetze. Auch die Bundesländer riehmen an der Gesetzgebung teil.
Das erfolgt durch den Bundesrat.
Der Bundesrat besteht aus den Mitgliedern der Länderregierungen und drückt
die Interessen der Länder aus. Etwa die Hälfte aller Bundesgesetze braucht eine
Zustimmung des Bundesrates.
Die Verwaltung des Staates erfolgt durch den
Bundespräsidenten, die Bundesregierung und Länderregierungen. Der
Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der BRD. Er bestimmt die Politik des
Landes. Den Bundespräsidenten wählt alle fünf Jahre die Bundesversammlung.
Dieses Verfassungsorgan ist nur zu diesem Zweck gebildet. Es besteht aus Mitglieder
des Deutschen Bundestages und der Landtage.
Der Landtag ist Parlament eines Bundeslandes, er
kontrolliert die Arbeit der Landesregierung, hat die Gesetzesinitiative im
Bundesland.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und
den Bundesministern. Den Kanzler wählt der Bundestag mit der Stimmen-Mehrheit
auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Der Bundestag ernennt auf Vorschlag des
Bundeskanzlers alle Bundesminister.
Die
Rechtsprechung ist auch zwischen den Bundes- und Länder-Gerichten geteilt. Eine
Ausnahme macht das Bundesverfassungsgericht. Seine Entscheidungen sind für alle
Verfassungsorgane obligatorisch. Es kontrolliert auch alle Bundes- und
Ländergesetze, denn diese Gesetze müssen der Bundesverfassung voll entsprechen.
Von der nationalen zur europäischen Agrarpolitik
Frage:
Ich weiß, die Bundesrepublik Deutschland gehört zur
Europäischen Union (EU). Wann ist die Union entstanden?
Antwort: Die Europäische Union ist 1993 entstanden. Früher (von
1958 bis 1993) hieß sie Europäische Gemeinschaft.
F.:
Wie viel Länder hat die Europäische Gemeinschaft 1958
umfasst?
A.:
Sechs europäische Länder. Seit jener Zeit ist die
Zahl der EU-Mitglieder auf 12 gestiegen.
F.:
Welche Folgen hatte die Bildung der EU für die Landwirtschaft
der EU-Länder?
A.:
Die wichtigsten Fragen der nationalen Agrarpolitik
sind immer mehr in die Kompetenz der EU-Organe übergegangen. Auch die BRD geht
immer mehr von der nationalen zur europäischen Agrarpolitik über.
F.:
Welche Fragen sind in die Kompetenz der EU-Organe
übergegangen?
A.:
Das sind vor allem Markt- und Preispolitik, aber auch
Außenhandel und Struktur der Landwirtschaft.
F.:
Welche Erfolge haben die EU-Länder durch die gemeinsame
Agrarpolitik erzielt?
A.:
Diese Politik hat durch die Rationalisierung und
Modernisierung der Landwirtschaft zu einer bedeutenden Steigerung der
Agrarproduktion im EU-Raum geführt.
F.:
Können Sie etwas Konkretes sagen?
A.:
Durch die gemeinsame Agrarpolitik haben die EU-Länder
die Produktivität der Landwirtschaft und die Einkommen der Landwirte bedeutend
erhöht und die nationalen Märkte stabilisiert.
F.:
Und welche Folgen hatte das für die Verbraucher
dieser Länder?
A.:
Die Landwirtschaft konnte die Bevölkerung mit Agrarerzeugnissen
besser versorgen. Auch die Landwirtschaft der BRD konnte den Bedarf der
Bevölkerung an Nahrungsmitteln besser decken. Sie kann sogar die Agrarprodukte
in andere EU-Länder exportieren.
F.:
Die gemeinsame EU-Agrarpolitik hat also ihr Ziel erreicht.
Gibt es also keine Probleme in der europäischen Landwirtschaft?
A.:
Doch. Wk müssen zurzeit ganz andere Probleme lösen.
In erster Linie handelt es sich um die Überproduktion
von Agrarprodukten. Zurzeit produziert die europäische Landwirtschaft zu viel
Nahrungsmittel.
F.:
Zuviel? Wie soll man das verstehen?
A.:
Zurzeit verbraucht man im EU-Raum weniger
Lebensmittel als man produziert. Die Lager der EU-Länder sind mit
Agrarerzeugnissen voll gefüllt. Und das kostet viel Geld.
F.:
Was ist das Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik jetzt?
A.:
Jetzt sollen die EU-Länder die Produktion von
Nahrungsmitteln stark vermindern.
F.:
Was haben die EU-Organe auf diesem Gebiet geplant?
A.: Als ersten Schritt haben sie Quoten für die Erzeugung von
einigen Agrarprodukten eingeführt. Durch die Quoten wollen sie die Produktion
und Überschüsse von Agrarerzeugnissen bedeutend reduzieren.
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