красная клубника

Die politische Ordnung Deutschlands

     Deutschland   ist   ein   demokratischer   Bundesstaat.   Er   ist   in   16 
Bundesländer gegliedert. Die Verfassung ist das Grundgesetz des Landes. Die staatlichen Aufgaben sind zwischen dem Bund als Zentralstaat und den Bundesländer geteilt. Die Bundesländer sind keine Provinzen, sondern Staaten mit eigener Staatsgewalt. Jedes Bundesland hat seine eigene Verfassung. Sie muss aber dem Grundgesetz der BRD entsprechen.

Zu den staatlichen Aufgaben gehören Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Sie sind zwischen verschiedenen staatlichen Organen geteilt.
Die Gesetzgebung gehört im Wesentlichen dem Bund, und zwar dem Deutschen Bundestag. Aber die Gesetzgebung auf dem Gebiete der Landwirtschaft gehört in der Regel zur Kompetenz der Europäischen Union. Das oberste gesetzgebende Organ der BRD ist der Deutsche Bundestag. Seine Abgeordneten wählt man auf vier Jahre. Als oberstes Verfassungsorgan verabschiedet der Bundestag die Bundesgesetze. Auch die Bundesländer riehmen an der Gesetzgebung teil. Das erfolgt durch den Bundesrat.
Der Bundesrat besteht aus den Mitgliedern der Länderregierungen und drückt die Interessen der Länder aus. Etwa die Hälfte aller Bundesgesetze braucht eine Zustimmung des Bundesrates.
Die Verwaltung des Staates erfolgt durch den Bundespräsidenten, die Bundesregierung und Länderregierungen. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der BRD. Er bestimmt die Politik des Landes. Den Bundespräsidenten wählt alle fünf Jahre die Bundesversammlung. Dieses Verfassungsorgan ist nur zu diesem Zweck gebildet. Es besteht aus Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage.
Der Landtag ist Parlament eines Bundeslandes, er kontrolliert die Arbeit der Landesregierung, hat die Gesetzesinitiative im Bundesland.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Den Kanzler wählt der Bundestag mit der Stimmen-Mehrheit auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Der Bundestag ernennt auf Vorschlag des Bundeskanzlers alle Bundesminister.
Die Rechtsprechung ist auch zwischen den Bundes- und Länder-Gerichten geteilt. Eine Ausnahme macht das Bundesverfassungsgericht. Seine Entscheidungen sind für alle Verfassungsorgane obligatorisch. Es kontrolliert auch alle Bundes- und Ländergesetze, denn diese Gesetze müssen der Bundesverfassung voll entsprechen.

Von der nationalen zur europäischen Agrarpolitik
Frage: Ich weiß, die Bundesrepublik Deutschland gehört zur Europäischen Union (EU). Wann ist die Union entstanden?
Antwort: Die Europäische Union ist 1993 entstanden. Früher (von 1958 bis 1993) hieß sie Europäische Gemeinschaft.
F.: Wie viel Länder hat die Europäische Gemeinschaft 1958 umfasst?
A.: Sechs europäische Länder. Seit jener Zeit ist die Zahl der EU-Mitglieder auf 12 gestiegen.
F.: Welche Folgen hatte die Bildung der EU für die Landwirtschaft der EU-Länder?
A.: Die wichtigsten Fragen der nationalen Agrarpolitik sind immer mehr in die Kompetenz der EU-Organe übergegangen. Auch die BRD geht immer mehr von der nationalen zur europäischen Agrarpolitik über.
F.: Welche Fragen sind in die Kompetenz der EU-Organe übergegangen?
A.: Das sind vor allem Markt- und Preispolitik, aber auch Außenhandel und Struktur der Landwirtschaft.
F.: Welche Erfolge haben die EU-Länder durch die gemeinsame Agrarpolitik erzielt?
A.: Diese Politik hat durch die Rationalisierung und Modernisierung der Landwirtschaft zu einer bedeutenden Steigerung der Agrarproduktion im EU-Raum geführt.
F.: Können Sie etwas Konkretes sagen?
A.: Durch die gemeinsame Agrarpolitik haben die EU-Länder die Produktivität der Landwirtschaft und die Einkommen der Landwirte bedeutend erhöht und die nationalen Märkte stabilisiert.
F.: Und welche Folgen hatte das für die Verbraucher dieser Länder?
A.: Die Landwirtschaft konnte die Bevölkerung mit Agrarerzeugnissen besser versorgen. Auch die Landwirtschaft der BRD konnte den Bedarf der Bevölkerung an Nahrungsmitteln besser decken. Sie kann sogar die Agrarprodukte in andere EU-Länder exportieren.
F.: Die gemeinsame EU-Agrarpolitik hat also ihr Ziel erreicht. Gibt es also keine Probleme in der europäischen Landwirtschaft?
A.: Doch. Wk müssen zurzeit ganz andere Probleme lösen. In erster Linie handelt es sich um die Überproduktion von Agrarprodukten. Zurzeit produziert die europäische Landwirtschaft zu viel Nahrungsmittel.
F.: Zuviel? Wie soll man das verstehen?
A.: Zurzeit verbraucht man im EU-Raum weniger Lebensmittel als man produziert. Die Lager der EU-Länder sind mit Agrarerzeugnissen voll gefüllt. Und das kostet viel Geld.
F.: Was ist das Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik jetzt?
A.: Jetzt sollen die EU-Länder die Produktion von Nahrungsmitteln stark vermindern.
F.: Was haben die EU-Organe auf diesem Gebiet geplant?
A.: Als ersten Schritt haben sie Quoten für die Erzeugung von einigen Agrarprodukten eingeführt. Durch die Quoten wollen sie die Produktion und Überschüsse von Agrarerzeugnissen bedeutend reduzieren.

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