Zum politischen System der
Bundesrepublik Deutschland gehören
die politischen Institutionen, die
politischen Entscheidungsprozesse und die Inhalte der politischen
Entscheidungen in Deutschland.
Das politische System
Deutschlands ist bundesstaatlich und als parlamentarische Demokratie
organisiert. Zentrale Bedeutung besitzen die stark miteinander konkurrierenden
Parteien, weswegen Deutschland auch als Parteiendemokratie bezeichnet wird. Die
Wahlen werden überwiegend als personalisierte Verhältniswahlen durchgeführt;
zur Regierungsbildung sind deswegen in der Regel Koalitionen der
konkurrierenden Parteien nötig. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, der die
Richtlinien der Innen- und Außenpolitik auf Bundesebene bestimmt und die
Bundesminister vorschlägt. Die Institutionen des Bundes und die
Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern werden durch das Grundgesetz
geregelt. Über die Einhaltung des Grundgesetzes, der Bundesverfassung, wacht
das Bundesverfassungsgericht.
Grundsätze
Zentrales Merkmal für Deutschland
sind die unantastbaren Strukturprinzipien Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit, Bundesstaatsprinzip (Gliederung in Bundesländer) und das
Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 GG). Andere in Artikel 20 festgelegte
Grundsätze sind die Gewaltenteilung und das Widerstandsrecht.
Parlamentarische
Demokratie
Als parlamentarische Demokratie
gilt die Bundesrepublik Deutschland deshalb, weil der Regierungschef, also der
Bundeskanzler, direkt durch das Bundesparlament, den Bundestag, gewählt wird.
Im Gegensatz zu präsidialen Demokratien hat der Bundespräsident fast nur
repräsentative Funktionen; er besitzt weder Vetorechte, noch kann er de facto
selbst entscheidende Regierungsämter besetzen.
Bundestag
Der Bundestag beschließt Bundesgesetze, wählt den
Bundeskanzler sowie als Teil der Bundesversammlung den Bundespräsidenten, wacht
über den Bundeshaushalt, kontrolliert die Regierung, beschließt Einsätze der
Bundeswehr, bildet Ausschüsse zur Gesetzesvorbereitung und kontrolliert die
Nachrichtendienste.
Bundesrat
Die Mitglieder des Bundesrats werden von den
Landesregierungen der Bundesländer entsandt. Er ist kein rein legislatives
Organ, da er beispielsweise bei bestimmten Bundesverordnungen Mitspracherecht
hat. Er wurde geschaffen, um die Mitwirkung der Bundesländer an Bundesgesetzen
zu gewährleisten, wenn diese die Belange der Bundesländer betreffen. Er ist
stets beim Gesetzgebungsprozess beteiligt, sein Veto kann jedoch überstimmt
werden, wenn ein Bundesgesetz nicht zustimmungsbedürftig ist.
Jedes Bundesland erhält nach der
Zahl seiner Einwohner im Bundesrat 3-6 Stimmen, diese Stimmen können pro
Bundesland nur einheitlich abgegeben werden. Sind sich die in der
Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes vertreten Parteien über das
Abstimmungsverhalten im Bundesrat uneins, stimmen die Vertreter des Landes
üblicherweise mit Enthaltung ab, was jedoch de facto als Neinstimme gilt. Bei
Konflikten zwischen Bundesrat und Bundestag kann der Vermittlungsausschuss
angerufen werden. Die Sitzungsleitung im Bundesrat hat der Bundesratspräsident
inne, der gleichzeitig Vertretung des Bundespräsidenten ist.
Die Bundesregierung oder einzelne
Bundesminister können auf Basis von Bundesgesetzen Verordnungen erlassen, die –
wie Gesetze – staatliches Handeln und den Bürger gleichermaßen binden. Neben
Bundesgesetzen haben auch Verordnungen der Europäischen Union in Deutschland
direkt Gesetzeskraft. Richtlinien der EU dagegen müssen durch die
Bundesgesetzgebung umgesetzt werden.
Bundesregierung
Die Exekutive in der
Bundesrepublik Deutschland setzt Gesetze und Verordnungen des Staates um. Je
nach Gesetzeslage besitzen die Organe der Exekutive Ermessensspielräume. Jeder
Bürger hat das Recht, die Verwaltungsakte, also konkretes Handeln der
Exekutive, die ihn betreffen, durch die Verwaltungsgerichte überprüfen zu
lassen. Die Exekutive ist insbesondere an das Grundgesetz gebunden. Jedem
Bürger ist es möglich, nach voll ausgeschöpftem Rechtsweg, im Einzelfall
Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, wenn er
sich durch staatliches (exekutives) Handeln in seinen Grundrechten verletzt
fühlt. Mitglieder der Exekutive auf Bundesebene sind beispielsweise die
Bundesregierung (Bundeskanzler und Bundesminister), Bundesbehörden und deren
Beamte, die Bundespolizei, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundeswehr
und das Auswärtige Amt. Bundeskanzler und Bundesminister bilden zusammen die
Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, umgangssprachlich auch oft
Bundeskabinett genannt.
Bundeskanzler
Der Bundeskanzler ist der
Regierungschef der Bundesregierung. Er wird durch die Abgeordneten des
Bundestages gewählt. Hinter ihm steht meist eine absolute Mehrheit der
Abgeordneten die meist durch eine Koalition entsteht und als Kanzlermehrheit
bezeichnet wird. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom
Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Bundeskanzler besitzt nach dem
Grundgesetz die Richtlinienkompetenz, bestimmt also die Grundzüge der
Bundespolitik. Er kann vor Ablauf seiner Amtszeit nur durch ein konstruktives
Misstrauensvotum abgelöst werden und durch eine Vertrauensfrage die Auflösung
des Bundestags herbeiführen.
Der Bundeskanzler gilt als eines
der politischen Machtzentren der Bundesrepublik. Gestützt auf die Bundestagsmehrheit
hat er großen Einfluss auf die Bundesgesetzgebung. Wegen der wichtigen Rolle
des Bundesrates in der Gesetzgebung und dem durch das Verhältniswahlrecht
bedingten häufigen Zwang zur Koalitionsbildung in der Regierung, ist seine
Position allerdings nicht zu vergleichen mit der Machtfülle des britischen
Regierungschefs (Premierminister). Insbesondere bei unterschiedlichen
Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag ist der Bundeskanzler bei der Gestaltung
seiner Politik auf weitreichende Kompromisse angewiesen.
Bundesministerium
Die Bundesministerien
organisieren die Verwaltung der Bundesebene. Die politische Leitung der
Bundesministerien liegt bei den jeweiligen Bundesministern. Neben ihm stehen an
der Spitze der Ministerien die Staatssekretäre. Die Sacharbeit in einem
Ministerium wird durch Fachreferate geleistet, an deren Spitze die
Rederatsleiter stehen. Mehrere Referate werden in den Ministerien zu
Abteilungen zusammengefasst, die politische Verantwortung für die Arbeit der
Abteilungen tragen die Abteilungsleiter. Staatssekretäre und Abteilungsleiter
gehören zu den politischen Beamten und können von der Regierung jederzeit in
den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.
Auch wenn die Spitze der
Bundesministerien politisch bestimmt wird, kann man von relativ autonomem
Handeln der Verwaltung ausgehen. Die Meinung und der Wille der
Spitzenpositionen der Berufsbeamten (Rederatsleiter) kann von der Politik nicht
ohne weiteres ignoriert werden. Die Sanktionsmöglichkeiten der Minister sind
durch das Beamtenrecht stark beschränkt. Einer großen Zahl Berufsbeamten stehen
nur ein kleine Anzahl politischer Leitungspersonen vor. Die politische
Kontrolle der Bundesverwaltung ist, verglichen mit den Verwaltungen in anderen
Ländern, relativ schwach ausgeprägt. Bedeutend ist das vor allem, da die
meisten Gesetzesvorlagen in den Bundesministerien vorbereitet werden. In den
meisten Fällen nimmt die Politik erst spät und im geringen Maß auf die konkrete
Gestaltung der Bundesgesetze Einfluss.
Der Bundeskanzler bestimmt Anzahl
und Kompetenzbereich der Ministerien und die Minister. Meist legen die Parteien
in den Koalitionsverhandlungen die Leitlinien fest und bestimmen Minister und
Staatssekretäre personell. Zurzeit (2006) existieren 15 Bundesministerien.

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