Man teilt das Recht ein in die
beiden großen Rechtsgebiete
Privatrecht und Öffentliches Recht. Das Privatrecht
regelt die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander. Das öffentliche Recht
regelt die Beziehungen des einzelnen zur öffentlichen Gewalt. Dazu gehören
Straf- und Prozessrecht, Verwaltungs-, Verfassungs-, Staats- und Völkerrecht.
Es gibt Gerichte des Bundes und der Länder. In allen Gerichtszweigen bestehen
mehrere Instanzen. Zivilgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern
zuständig. Verwaltungsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen den
Bürgern und der Staatsgewalt. Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten
aus Arbeitsverhältnissen, Sozialgerichte für Streitigkeiten in Angelegenheiten
der Sozialversicherung, Finanzgerichte für den Rechtsstreit zwischen Bürgern
und den Finanzbehörden.
Funktionen
des Rechts:
Sicherung
des Friedens
Die wichtigste Funktion des
Rechts ist die Sicherung des inneren Friedens. In einer Gesellschaft gibt es
unterschiedliche Interessen, die unausweichlich zu Konflikten führen. Das Recht
sorgt dafür, dass sie auf friedliche Weise in einem geregelten Verfahren
ausgetragen werden.
Lösung von
Konflikten
Der Gesetzgeber muss beim Erlass
der Gesetze die unterschiedlichen Interessen und möglichen Konflikte
vorwegnehmen. Das Recht dient so der Vorbeugung von Konflikten.
Gewährleistung
der Freiheit
Das Recht sichert nicht nur den
inneren Frieden, sondern gewährleistet auch die Freiheit des einzelnen. Das
erscheint auf den ersten Blick paradox, denn das Recht schränkt gerade die
Freiheit auf vielfältige Weise ein.
Grenzen der
Freiheit
In einer Gesellschaft, in der
viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, kann es aber keine
uneingeschränkte Freiheit geben. Freiheit endet dort, wo das Recht des anderen
beginnt. Wenn das Recht diese Funktion nicht erfüllt, entstehen
"rechtsfreie Räume", es herrscht Willkür, unter der die Schwachen
leiden.
Regelung
privater Rechtsbeziehungen
Das Recht schützt nicht nur
Frieden und Freiheit in der Gesellschaft, es stellt auch ein System von
rechtlichen Regeln bereit, in dem der einzelne seine Rechtsbeziehungen in
eigener Verantwortung (autonom) gestalten kann.
Gestaltung
der Gesellschaft
Die Sicherung des Friedens und
der Freiheit und die Gewährleistung der Privatautonomie sind Kernbestandteile
des liberalen Rechtsstaates.
Ausgleich
sozialer Gegensätze
Die soziale Rechtssaat greift
darüber hinaus aktiv in alle Bereiche des persönlichen, sozialen und
wirtschaftlichen Lebens ein. Gesetzliche Regelungen schützen die Schwächeren
und sorgen für den Ausgleich sozialer Gegensätze.
Gesellschaftlicher
Wandel
Der rasche gesellschaftliche
Wandel, die begrenzten natürlichen Lebensgrundlagen, die Entwicklung neuer
Technologien zwingen den Staat, steuernd und gestaltend in immer neue
Lebensverhältnisse einzugreifen. Auch hier bedient sich der Staat vor allem des
Rechts. Dem Schutz der Umwelt beispielsweise dienen das Immissionsschutzgesetz,
das Atomgesetz, das Chemikaliengesetz und andere mehr. Das Gentechnikgesetz von
1990 legt den rechtlichen Rahmen für die Anwendung der Gentechnik fest und soll
vor deren Gefahren schützen.
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