красная клубника

Staatsgebiet. Parteienlandschaft. Außen- und Sicherheitspolitik

       Das Staatsgebiet der Bundesrepublik ergibt sich aus der Gesamtheit
der Staatsgebiete ihrer Länder. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde ihr Staatsgebiet mehrfach erweitert, vor allem 1957 durch die Eingliederung des Saarlandes, 1990 den Beitritt der DDR samt des Ostteils Berlins und der völkerrechtlich anerkannten Eingliederung West-Berlins, darüber hinaus zwischen 1949 und Anfang 1964 durch die Rückgabe von Gebieten, die nach dem Zweiten Weltkrieg Großbritannien (Helgoland), die Niederlande (unter anderem Elten), Belgien (unter anderem Mützenich), Luxemburg (ein Gebiet zwischen Vianden und Obersgegen) und Frankreich (Kehl) zunächst als zu ihren Staatsgebieten zugehörig betrachteten, sowie durch mehrere Ausdehnungen der Seegrenzen in Nord- und Ostsee. Die letzte dieser Ausdehnungen erfolgte durch die Proklamation der Bundesregierung über die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres vom November 1994 (bekanntgemacht im BGBl. 1994 I, S. 3428 f.) mit Wirkung zum 1. Januar 1995, durch die die Bundesrepublik in der Nordsee die 12-Meilen-Zone vollkommen und in der Ostsee teilweise in Anspruch nahm, ohne dabei ihren Rechtsanspruch aufzugeben.

Der Grenzverlauf Deutschlands ist heute bis auf Teile des Bodensees festgelegt.

Parteienlandschaft
Das politische Spektrum in Deutschland wird maßgeblich durch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geprägt, es sind derzeit in fünf Fraktionen sechs Parteien vertreten: CDU/CSU, gemeinsame Fraktion der Unionsparteien; Fraktionen mit einer Partei sind die SPD, die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), Linksjugend ['solid] (Die Linke) sowie die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen).

Außen- und Sicherheitspolitik
Die wichtigsten Leitlinien deutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.

Bundeshauptstadt ist Berlin. Gemäß ihrer Verfassung versteht sich die Bundesrepublik als soziale, rechtsstaatliche und föderale Demokratie. Sie ist Gründungsmitglied der Europäischen Union und mit über 82 Millionen Einwohnern deren bevölkerungsreichstes Land. Ferner ist Deutschland unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der OECD, der NATO, der OSZE und der Gruppe der Acht (G8). Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt nach den Vereinigten Staaten, Japan und der Volksrepublik China.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt.
Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt (Art. 63 GG), seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages (Art. 69 Abs. 2 GG). Vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der Bundeskanzler gegen seinen Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (Art. 67 GG, sogenanntes Konstruktives Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (Art. 64 Abs. 1 GG), sie und der Bundeskanzler bilden die Bundesregierung (Art. 62 GG). Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Art. 65 Satz 1 GG). Die sehr starke Stellung des Bundeskanzlers hat dazu geführt, dass das politische System der Bundesrepublik Deutschland als „Kanzlerdemokratie“ bezeichnet wird.
Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der Bundestag und der Bundesrat. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt (Art. 77 GG). Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich (Art. 79 GG).
In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes.
Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren in der Praxis Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.

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