Das Staatsgebiet der
Bundesrepublik ergibt sich aus der Gesamtheit
der Staatsgebiete ihrer Länder.
Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde ihr Staatsgebiet mehrfach
erweitert, vor allem 1957 durch die Eingliederung des Saarlandes, 1990 den
Beitritt der DDR samt des Ostteils Berlins und der völkerrechtlich anerkannten
Eingliederung West-Berlins, darüber hinaus zwischen 1949 und Anfang 1964 durch
die Rückgabe von Gebieten, die nach dem Zweiten Weltkrieg Großbritannien
(Helgoland), die Niederlande (unter anderem Elten), Belgien (unter anderem
Mützenich), Luxemburg (ein Gebiet zwischen Vianden und Obersgegen) und
Frankreich (Kehl) zunächst als zu ihren Staatsgebieten zugehörig betrachteten,
sowie durch mehrere Ausdehnungen der Seegrenzen in Nord- und Ostsee. Die letzte
dieser Ausdehnungen erfolgte durch die Proklamation der Bundesregierung über
die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres vom November 1994 (bekanntgemacht im
BGBl. 1994 I, S. 3428 f .)
mit Wirkung zum 1. Januar 1995, durch die die Bundesrepublik in der Nordsee die
12-Meilen-Zone vollkommen und in der Ostsee teilweise in Anspruch nahm, ohne
dabei ihren Rechtsanspruch aufzugeben.
Der Grenzverlauf Deutschlands ist
heute bis auf Teile des Bodensees festgelegt.
Parteienlandschaft
Das politische Spektrum in
Deutschland wird maßgeblich durch die im Deutschen Bundestag vertretenen
Parteien geprägt, es sind derzeit in fünf Fraktionen sechs Parteien vertreten:
CDU/CSU, gemeinsame Fraktion der Unionsparteien; Fraktionen mit einer Partei
sind die SPD, die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Nahezu allen einflussreichen
Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur
Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die
Jungen Liberalen (FDP), Linksjugend ['solid] (Die Linke) sowie die Grüne Jugend
(Bündnis 90/Die Grünen).
Außen- und
Sicherheitspolitik
Die wichtigsten Leitlinien
deutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration.
Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden
Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und
die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die
Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die
Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler
Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die
Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.
Bundeshauptstadt ist Berlin.
Gemäß ihrer Verfassung versteht sich die Bundesrepublik als soziale,
rechtsstaatliche und föderale Demokratie. Sie ist Gründungsmitglied der
Europäischen Union und mit über 82 Millionen Einwohnern deren
bevölkerungsreichstes Land. Ferner ist Deutschland unter anderem Mitglied der
Vereinten Nationen, der OECD, der NATO, der OSZE und der Gruppe der Acht (G8).
Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland die viertgrößte
Volkswirtschaft der Welt nach den Vereinigten Staaten, Japan und der
Volksrepublik China.
Die Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben.
Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der
Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß
Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt.
Der Regierungschef Deutschlands
ist der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten
vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt (Art. 63 GG), seine
Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages (Art. 69 Abs. 2 GG). Vor
Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der Bundeskanzler gegen seinen
Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass der Bundestag mit der Mehrheit
seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (Art. 67 GG, sogenanntes Konstruktives
Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers
ernannt (Art. 64 Abs. 1 GG), sie und der Bundeskanzler bilden die
Bundesregierung (Art. 62 GG). Der Bundeskanzler besitzt die
Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Art. 65 Satz 1 GG).
Die sehr starke Stellung des Bundeskanzlers hat dazu geführt, dass das
politische System der Bundesrepublik Deutschland als „Kanzlerdemokratie“
bezeichnet wird.
Gesetzgebungsorgane des Bundes
sind der Bundestag und der Bundesrat. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit
einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen
Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates
bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt (Art. 77 GG). Eine Änderung des
Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des
Bundestages und des Bundesrates möglich (Art. 79 GG).
In den Bundesländern entscheiden
die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes.
Obwohl die Abgeordneten der
Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren in der
Praxis Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.
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