Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland liegt die Kulturhoheit bei den Bundesländern. Da die
Regelung des Schulwesens in Deutschland Bestandteil dieser Kulturhoheit ist,
regelt jedes der 16 Bundesländer sein Schulwesen in jeweils eigenen
Schulgesetzen. Aber wir werden auf jedes Land ausführlich nicht eingehen,
sondern im Allgemeinen betrachten.
Schulpflicht
In ganz Deutschland besteht Schulpflicht: Pflicht für Kinder und Jugendliche
zu einem Mindestschulbesuch. In Deutschland ist die Schulpflicht in den
Schulgesetzen der einzelnen Länder geregelt und gilt für alle Kinder und
Jugendliche, die in dem jeweiligen Bundesland wohnen. Die Schulpflicht beginnt
nach vollendetem sechstem Lebensjahr zum jeweils nächsten Schuljahresanfang.
Für deren Einhaltung sind die Erziehungsberechtigten zuständig, in der Regel
also die Eltern. Verstöße werden bestraft. Schulpflichtige Kinder und
Jugendliche können zwangsweise der Schule zugeführt werden.
Die Schulpflicht endet mit vollendetem 18. Lebensjahr. Die allgemeine
Schulpflicht (Vollzeitschule) dauert neun bis zehn Jahre. Daran schließt sich
eine Berufsschulpflicht mit einer Dauer von drei Jahren (Teilzeitschule) an.
Die Teilzeitschulpflicht kann durch den Besuch einer Vollzeitschule ersetzt
werden.
Das System der allgemein bildenden Schulen in
Deutschland
Die Schule beginnt mit der Grundschule: Die Grundschule umfasst die so
genannte Primarstufe: die Klassenstufen eins bis vier. Danach folgt - je nach
Bundesland - der Übergang in die Sekundarstufe einer weiterführenden allgemein
bildenden Schule (die Hauptschule, die Realschule (Mittelschule), das
Gymnasium, Gesamtschule) oder in die Orientierungsstufe.
Der Eintritt in die Grundschule kann durch den Besuch eines
Schulkindergartens verschoben werden. Behinderte Kinder, die in einer
allgemeinen Schule nicht ausreichend gefördert werden könnten, treten in die
Sonderschule ein.
Für Kinder, die vom Schulbesuch zunächst zurückgestellt worden sind, gibt
es vorbereitende Einrichtungen. Je nachdem, wo diese eingerichtet sind, werden
sie Schulkindergärten, Förder- oder Vorschulklassen genannt.
Die Lehrer an einer Grundschule sind speziell im Umgang mit Kindern
geschult und unterrichten meist mehrere Fächer, damit die Kinder in festen
Klassenverbänden mit wenigen Lehrerwechseln lernen können. Die Grundschule
vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, wie Lesen, Schreiben und
die Grundrechenarten, sowie Lern- und Arbeitsmethoden und soziale
Verhaltensweisen, die für den weiteren Schulbesuch wichtig sind.
Der Übergang in die weiterführende Schule
Die 4 Jahre Grundschule sind für alle gleich. Dann können sich die Schüler
eine weitere Schulform auswählen: Hauptschule, Realschule und Gymnasium. In
einigen Bundesländern sind diese drei Zweige in der Gesamtschule vereinigt.
Dort besuchen die Schüler zunächst eine Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6), in
der sie und ihre Eltern die Entscheidung für einen bestimmten Schultyp noch überdenken
oder ändern können.
Die Hauptschule umfasst fünf oder sechs Klassen. Der erfolgreiche Abschluss
der Hauptschule öffnet den Weg zu vielen Ausbildungsberufen in Handwerk und
Industrie.
Die Realschule steht zwischen Hauptschule und höherer Schule. Sie umfasst
in der Regel sechs Jahre von der 5. bis zur 10. Klasse und führt zu einem
mittleren Bildungsabschluss.
Das neunjährige Gymnasium (5. bis 13 Schuljahrgang) ist die traditionelle
höhere Schule in Deutschland. In vielen Bundesländern gibt es Gymnasium mit
reformierter Oberstufe (11. bis 13. Schuljahr). In diesen Jahren sollen sich
die Schüler hauptsächlich mit den Fächern beschäftigen, die sie besonders
interessieren. Damit soll ihnen der Übergang zur Hochschule erleichtert werden.
Das Abschlusszeugnis der Gymnasien, das Reifezeugnis oder Abitur, berechtigt
zum Studium an wissenschaftlichen Hochschulen.
Die Hauptschule bereitet den Jugendlichen vor auf Tätigkeiten als Geselle
im Handwerk, Facharbeiter in der Industrie, auf Tätigkeiten in der
Landwirtschaft sowie auf alle Arten von Tätigkeiten, für die eine Ausbildung
nicht erforderlich ist. Die Mittelschule, heute Realschule, bereitet vor auf
Tätigkeiten im Verwaltungsbereich, auf kaufmännische Berufe und auf Tätigkeiten
im Angestelltenbereich. Die Gymnasien bereiten auf ein Studium an Universitäten
und Hochschulen vor.
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