Die Firma ist der Geschäftsname
eines Vollkaufmanns, unter dem er seine
Handelsgeschäfte betreibt und seine
Unterschriften abgibt. Der Kaufmann kann unter seiner Firma Prozesse führen,
d.h. Die Firma kann klagen und verklagt werden.
Für die Wahl der Firma gelten
bestimmte Grundsätze. Die Firma eines Einzelkaufmanns muß seit dem 1. Januar
1900 aus mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und dem Zunamen bestehen.
Die Firma einer offenen Handelsgesellschaft enthält die Namen eines Teilhabers
oder den Namen eines Teilhabers mit dem Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis
andeutet (z.B. Schneider Keller oder Schneider Co, oder Franz Schneider OHG).
Die Firma einer Kommanditgesellschaft unterscheidet sich rein äußerlich oft
nicht von der einer OHG, es sei denn, sie nimmt den Zusatz ‘KG‘ in die
Firmenbezeichnung auf. Eine Aktiengesellschaft ist erkennbar an dem Zusatz
‘AG‘, eine Gesellschaft mit beschränkten Haftung an dem Zusatz ‘GmbH‘.
Man unterscheidet Personenfirmen
(Fritz Schneider), Sachfirmen (Kaufhof AG) und Mischfirmen (Otto Muller - Elektrogroßhandlung).
Eine neue Firma muß sich von den
bereits am Ort bestehendes Geschäft durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft in
anderer Hände über, so darf der neue Inhaber die bisherige Firma fortführen,
wenn der bisherige Inhaber oder dessen Erben ausdrücklich darin einwilligen.
Jeder Vollkaufmann muß seine
Firma in das Handelsregister seines Niederfassungsortes eintragen lassen,
ebenso späterer Veränderungen.
Wörter zum
Text:
1. klagen - скаржитися
2. enthalten - мати зміст
3. sich unterscheiden - розрізнятися
4. das Handelsregister (-s, =) - реєстр торгових фірм
I. Bestimmen Sie richtige oder falsche
Bestätigungen zum Text mit den Bezeichnungen “+” oder “-“:
1. Die Firma ist der Geschäftsname eines
Vollkaufmanns, unter dem er seine Handelsgeschäfte betreibt und seine
Unterschriften abgibt.
2. Der Kaufmann kann unter seiner Firma Prozesse
führen, d. h. Die Firma kann klagen und verklagt werden.
3. Für die Wahl der Firma gelten bestimmte
Grundsätze.
4. Die Firma besteht aus mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen und dem Zunamen.
5. Die Firma einer Kommanditgesellschaft
unterscheidet sich rein äußerlich oft von der einer OHG, es sei denn, sie nimmt
den Zusatz”KG” in die Firmenbezeichnung auf.
6. Eine Aktiengesellschaft ist erkennbar an dem
Zusatz “AG”, eine Gesellschaft mit beschränkten Haftung an dem Zusatz “GmbH”.
7. Man unterscheidet Personenfirmen (Fritz
Schneider), Sachfirmen (Kaufhof AG) und Mischfirmen (Otto Muller - Elektrogroßhandlung) nicht.
8. Eine neue Firma muß sich von den bereits am
Ort bestehenden deutlich unterscheiden.
9. Die Firma nimmt den 1. Platz im Wettkampf.
10. Jeder Kaufmann muß die Firma kaufen.
IІ. Beantworten Sie die
Fragen zum Text:
1. Was kann der Kaufmann unter seiner Firma
führen?
2. Was gelten für die Wahl der Firma?
3. Seit wann und woraus muß die Firma eines
Einzelkaufmanns bestehen?
4. Welche Namen enthält die Firma einer offenen
Handelsgesellschaft?
5. Wie unterscheidet sich die Firma einer
Kommanditgesellschaft?
6. Welche Personenfirmen unterscheidet man?
7. Wohin muß jeder Vollkaufmann seine Firma
eintragen lassen?
III. Enden Sie die Sätze aus dem Text und
übersetzen Sie ins Ukrainische:
1. Die Firma ist der Geschäftsname eines
Vollkaufmanns, unter dem er seine Handelsgeschäfte betreibt und ... ... abgibt.
2. Die Firma kann ... ... verklagt....
3. ... gelten bestimmte Grundsätze.
4. Eine neue Firma muß sich ... Verkauf,
Schenkung oder Erbschaft in anderer Hände über, so darf ... wenn der bisherige
Inhaber oder dessen Erben ... ... einwilligen.
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