красная клубника

Begriff Firma

         Der   Begriff   Firma  ist   der  juristische   Ausdruck  für  den  Namen,  unter  dem  ein
Vollkaufmann (bzw. eine juristische Person) im Wirtschaftsleben tätig wird, mit dem er unterschreibt, klagen und verklagt werden kann.
Das Recht des Kaufmanns auf seine Firma ist ein gegen jeden Dritten wirkendes absolutes Recht (Firmenschutz). Der Kaufmann muß seine Firma im Handelsregister eintragen lassen und damit zur Anmeldung bringen.
Die Firma muß sowohl  Aufschluß über die Person des Inhabers ais auch über die Art seines Unternehmens geben.
In Abhängigkeit von der Rechtsform der Unternehmen muß Folgendes berücksichtigt werden:
Залежно від правової форми підприємства враховується наступне:
1. Die Firma des Einzelkaufmanns muß den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen tragen.
2. Die Firma der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) muß den Familiennamen mindestens eines Gesellschafters und einen die Gesellschaft andeutenden Zusatz (z.B. Petrov & Co.) oder die Namen aller Gesellschafter enthalten.
3. Die Firma der Kommanditgesellschaft muß  wenigstens den Namen eines persönlich haftenden Gesellschafters und den Zusatz wie bei der OHG enthalten.
4. Die Firma der Aktiengesellschaft und der KG auf Aktien muß vom Gegenstand des Unternehmens oder den beteiligten Personen abgeleitet sein, jedoch stets unter Beifügung der Rechtsform.
5. Die Firma der GmbH kann Sachfirma sein oder die Namen eines oder mehrerer Gesellschafter enthalten.

1. die Firma - фірма
2. die Brokerfirmaброкерська (посередницька) фірма
3. die Leitfirmaведуча фірма
4. die Tochterfirmaдочірня фірма
5. die Herstellerfirmaфірма-виробник
6. die ausländische Firmaзакордонна фірма
7. die Importfirmaімпортна фірма
8. die Konkurrenzfirmaконкуруюча фірма
9. die zuverlässige Firmaнадійна фірма
10. die Großhandelsfirma – оптова фірма
11. das Lieferhaus – фірма-поставщик
12. das Versandhaus – посилкова фірма
13. die Erzeugerfirma – фірма-виробник
14. die solide Firma – солідна фірма
15. die Mitgliedsfirma – фірма-член
16. die Exportfirma – фірма-експортер
17. der Firmenvertreter – представник фірми

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